Mit Beschluss vom 23. November 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 24. November 2021 in Kraft.

 

Corona-Regeln ab 24. November 2021 im Überblick, siehe PDF unten stehend:

 

In Baden-Württemberg wird ab 05.11.2021 die Corona-Warnstufe ausgerufen.

Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport 

 

Testnachweis

  • Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
  • Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien

  • Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
  • In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

Übersicht über Regelungen

In der folgenden pdf. finden Sie eine Übersicht über die Regelungen, die ab dem 5. November gelten. (Stand: 8. November)

 

Sehr geehrte Vereinsmitarbeiter*innen und Fachverbandsvertreter,

bitte beachten Sie die neue Coronaverordnung vom 16.09.2021. Siehe Anlagen.

 

 

Unwetterschäden an Vereinssportstätten melden 25.06.2021