An die Vereine im Sportkreis Tuttlingen e.V.

Sehr geehrte Vereinsvorstände und Vereinsvertreter,

ab 9. Oktober 2020 tritt die neue Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des Ministeriums für Soziales und Integration über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport), in Kraft.

Das derzeitige Infektionsgeschehen in Teilen des Landes ist besorgniserregend und verlangt zusätzliche Vorsicht: „Bitte beachten Sie, dass der Minister für Soziales und lntegration nun die Pandemiestufe 2 erklärt hat. […] Ziel der Neubewertung der Lage ist es, der Ausbreitung des lnfektionsgeschehens noch einmal besondere Aufmerksamkeit zu widmen und für die Bedeutung der Hygienekonzepte erneut zu sensibilisieren“.

In diesem Sinne ruft der LSVBW alle Verantwortlichen im Sport im Land dazu auf, die Situation weiterhin ernst zu nehmen und alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Pandemie an einer weiteren Ausbreitung zu hindern.

Die neue Verordnung finden Sie auch unter dem folgenden Link:

Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des Ministeriums für Soziales und Integration über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport - CoronaVO Sport)

Wir bitten Sie, Ihre Abteilungen im Verein über die ab 09.10.2020 gültige Verordnung schnellstmöglich zu informieren.